Die betriebliche Altersversorgung

 

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, die Arbeitnehmern aus Anlass Ihres Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber/Unternehmen zugesagt werden.

 

Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung verschiedene Wege zur Verfügung: Er kann sie entweder mittelbar über einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Unterstützungskasse) oder unmittelbar (Direktzusage) organisieren.

 

Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst ( Beispiel für intelligente Vergütung ) oder durch den Arbeitnehmer, indem dieser mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile seines Lohns oder Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln ( Beispiel zur Entgeltumwandlung )

 

 

Die Durchführungswege

 

Nicht jeder Durchführungsweg ist für jedes Unternehmen gleich gut geeignet. Als Experte in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung findet die MLP BAV gemeinsam mit Ihnen die Lösung, die den Anforderungen und Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

 

  • Die Direktversicherung
  • Der Pensionsfonds
  • Die Pensionskasse
  • Die Unterstützungskasse
  • Die Direktzusage

 

 

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