Die betriebliche Altersversorgung
Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, die Arbeitnehmern aus Anlass Ihres Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber/Unternehmen zugesagt werden.
Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung verschiedene Wege zur Verfügung: Er kann sie entweder mittelbar über einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Unterstützungskasse) oder unmittelbar (Direktzusage) organisieren.
Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst ( Beispiel für intelligente Vergütung ) oder durch den Arbeitnehmer, indem dieser mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile seines Lohns oder Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln ( Beispiel zur Entgeltumwandlung )